Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Künstlersozialversicherung, Mitteilung bei Änderung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung

Die Künstlersozialkasse kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind.

Beschreibung

Als erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zuschüsse der Künstlersozialkasse (KSK). Die Zuschüsse betreffen die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Sie können einen Anspruch auf diese Zuschüsse haben, wenn Sie

  • über die KSK versicherungspflichtig sind und
    • von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind oder
    • keinen Zugang zur gesetzlichen Versicherung haben.

Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Höhe Ihrer Beiträge für Ihre

  • private oder
  • freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Versicherungen legen die Höhe der Beiträge fest. Die KSK braucht aktuelle Angaben über Ihre Beiträge für diese Versicherungen. Sonst kann es sein, dass die KSK die Höhe Ihrer vorläufigen Zuschüsse falsch berechnet.
Bei der jährlichen endgültigen Abrechnung Ihres Zuschusses durch die KSK kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Durch die Meldung der aktuellen Angaben können Sie besonders hohe Rückforderungen oder Nachzahlung vermeiden.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell über die KSK zuschussberechtigt
  • Die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Versicherung haben sich verändert.

Verfahrensablauf

Wenn sich die Beiträge bei Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung verändern, erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben von Ihrer Versicherung.

  • Senden Sie eine Kopie dieses Schreibens an die KSK.
  • Wenn bei Ihnen Familienangehörige mitversichert sind, reichen Sie auch eine Kopie über die geänderte Beitragshöhe der Familienangehörigen mit ein.
  • Sie erhalten von der KSK eine schriftliche Bestätigung. Gegebenenfalls erhalten Sie zudem eine neue Beitragsmitteilung.

Fristen

Teilen Sie der KSK die Änderung Ihrer Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sofort mit.

Bearbeitungsdauer

 Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

    • Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung.

Kosten

 Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.08.2022

Kontakt

Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
06024 631492
E-Mail schreiben

Kontakt VG

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Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
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