Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Westerngrund
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Ortsansicht
Mittelpunkt
Kirche
Radfahrer
Alte Schule
Ortsansicht
Pfarrheim
Rathaus

Künstlersozialkasse, Beantragung der Rücknahme eines Bescheides

Wenn Sie feststellen, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.

Beschreibung

Die Künstlersozialkasse (KSK) nimmt einen Bescheid, der von Anfang an falsch ist, zurück oder sie berichtigt ihn.
Abhängig vom Einzelfall nimmt die KSK den Bescheid für die Vergangenheit, die Zukunft oder für beide Zeiträume zurück.
Ein Rücknahmeverfahren läuft außerhalb eines Widerspruchsverfahrens ab. Die Rücknahme von Bescheiden ist daher auch möglich, wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Bescheid der KSK erhalten.
  • Als die KSK diesen Bescheid erlassen hat, ist ein Fehler passiert oder die KSK ist von einem falschen Sachverhalt ausgegangen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie die Rücknahme eines Bescheids erreichen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Stellen Sie bei der KSK formlos einen Antrag
    • Erklären Sie der KSK, warum der betroffene Bescheid fehlerhaft ist.
  • Die KSK prüft den Vorgang.

Mögliche Ergebnisse Ihres Antrags auf Rücknahme:

  • Der Ausgangsbescheid kann nicht zurückgenommen werden und es bleibt bei der ursprünglichen Entscheidung.
  • Die KSK nimmt den Ausgangsbescheid zurück und trifft eine neue Entscheidung
  • Abhängig vom Sachverhalt ist es möglich,
    • dass Sie von der KSK eine Erstattung von Beiträgen oder Abgabezahlungen erhalten oder
    • dass die KSK Beiträge oder Abgabezahlungen von Ihnen nachfordert.
  • In jedem Fall erhalten Sie von der KSK einen Bescheid.

Die KSK nimmt einen Bescheid ohne einen Antrag von Ihnen zurück, wenn sie selbst einen Fehler oder falschen Sachverhalt feststellt.

Fristen

Bitte melden Sie den Fehler unverzüglich unter Bezugnahme auf den Bescheid.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 2 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bitte erfragen Sie bei der KSK, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Kosten

 Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.08.2022

Kontakt

Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
06024 631492
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden