Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Bundesadler, Beantragung der Genehmigung für die Verwendung

Wenn Sie eine Darstellung des Bundesadlers verwenden möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. 

Beschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine obere Bundesbehörde und ist für die Genehmigung der Verwendung des Bundesadlers zuständig.

Staatliche Hoheitszeichen wie Bundesadler, Bundeswappen und Bundesdienstflagge dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden. Dies gilt auch für Bundesadlerdarstellungen (zum Beispiel Wappen, Wappenteile und Flaggen), die diesen zum Verwechseln ähnlich sind. Für die Landeswappen der Bundesländer ist das Bundesverwaltungsamt nicht zuständig. Ob eine Nutzung erlaubt ist, können Sie bei den jeweiligen Innenministerien der Länder in Erfahrung bringen.

In der Regel wird die Verwendung der Hoheitszeichen für Sie als Privatperson, Firma oder Verein nicht gestattet. Fragen Sie gerne nach, falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Ihre (beabsichtige) Verwendung des Bundesadlers, Bundeswappens oder der Bundesdienstflagge erlaubt ist. Entwürfe können Sie beim folgenden Formular einfach anhängen und prüfen lassen.

Sofern Sie den Eindruck haben, dass Hoheitszeichen des Bundes missbräuchlich verwendet werden, können Sie dies gerne beim BVA unter hoheitszeichen@bva.bund.de melden.
Benötigen Sie eine Genehmigung zur Herstellung des großen und des kleinen Bundessiegels und möchten in das Anschriftenverzeichnis der herstellungsberechtigten Unternehmen aufgenommen werden, kann eine Genehmigung schriftlich oder per E-Mail unter hoheitszeichen@bva.bund.de beantragt werden.

Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in den Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge gestaltet und zeigt auf einem gold-gelben, unten spitz zulaufenden Wappenschild den schwarzen Bundesadler.

Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) enthält die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge und darauf den sogenannten Bundesschild. Im Gegensatz zum Bundeswappen handelt es sich hierbei um ein Halbrundschild und der Adler ist etwas anders gezeichnet. Der Bundesschild wird auf der Bundesdienstflagge, auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann

Voraussetzungen

Aufgrund der Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen kann an dieser Stelle aus Platzgründen leider nicht auf einzelne Voraussetzungen für eine Genehmigung eingegangen werden. Für detaillierte Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) auf.

Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Stellen Sie schriftlich einen formlosen Antrag beim BVA.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wird Ihnen das BVA schriftlich per E-Mail oder postalisch eine Antwort zukommen lassen.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wird Ihnen das BVA schriftlich per E-Mail oder postalisch eine Antwort zukommen lassen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

für die Bearbeitung des Antrags: 1 bis 3 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Antragstellung wird benötigt:

    • Angaben zur Identitätsfeststellung
      • bei natürlichen Personen:
        • den Familien- und Vornamen, Titel sowie
        • die Anschrift
      • bei juristischen Personen:
        • z

Online Verfahren

Kosten

Hinweis: Bei unbefugter Verwendung der staatlichen Hoheitszeichen kann ein Bußgeld von bis zu EUR 1.000 erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 19.01.2024

Kontakt

Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
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