Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Erste Juristische Staatsprüfung, Anmeldung

Studenten, die im Anschluss an das Studium die Erste Juristische Staatsprüfung ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.

Beschreibung

Die Erste Juristische Prüfung (EJP) besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (= Erste Juristische Staatsprüfung, EJS), die vom Landesjustizprüfungsamt durchgeführt wird, und der an der jeweiligen Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung (= Juristische Universitätsprüfung, JUP).

Es werden jährlich zwei Prüfungstermine der Ersten Juristischen Staatsprüfung (staatliche Pflichtfachprüfung) durchgeführt. Studierende die die Prüfung ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.

Voraussetzungen

Studierende, die sich für die Erste Juristische Staatsprüfung anmelden, müssen je an einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht teilgenommen haben und hierüber einen Leistungsnachweis erbringen.

Außerdem müssen sie an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs teilnehmen und darüber einen Leistungsnachweis erbringen ("Fremdsprachenschein").

Daneben müssen drei Monate an praktischer Studienzeit absolviert werden.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung für die Erste Juristische Staatsprüfung ist nur über das elektronische Anmeldeportal möglich (siehe unter "Online-Verfahren").

Für die Anmeldung zur Prüfung benötigen Sie ein Nutzerkonto der BayernID. Es genügt eine Registrierung per Benutzername und Passwort, höhere Sicherheitslevel werden selbstverständlich auch akzeptiert.

Bitte fügen Sie alle notwendigen Unterlagen in einer PDF-Datei zusammen und laden Sie diese während des Anmeldevorgangs im Uploadbereich hoch. Sofern nicht alle notwendigen Nachweise mit der Anmeldung eingereicht werden können, reichen Sie die noch fehlenden Unterlagen bitte bis spätestens drei Arbeitstage nach dem Vorlesungsende des laufenden Semesters an die E-Mail-Adresse pruefungsamt@stmj.bayern.de nach.

Nach erfolgreichem Abschluss des Online-Anmeldevorgangs erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Sofern der Bekanntgabe von Bescheiden in den Postkorb der BayernID zugestimmt wurde, wird die Entscheidung über die Zulassung elektronisch übermittelt. Sofern dem nicht zugestimmt wurde, wird die Entscheidung über die Zulassung schriftlich bekanntgegeben.

Fristen

Die Studenten haben sich unmittelbar im Anschluss an das Studium der Ersten Juristischen Staatsprüfung zu unterziehen.

Die Anmeldung ist nur für den jeweils nächsten Prüfungstermin möglich. Der Anmeldezeitraum beginnt gleichzeitig mit dem Semester (Wintersemester: 1. Oktober, Sommersemester: 1. April des Jahres) und endet jeweils zehn Wochen vor Beginn der Prüfung.

Erforderliche Unterlagen

  • Beim Landesjustizprüfungsamt einzureichende Unterlagen:

    Bitte fassen Sie die Unterlagen in der nachfolgenden Reihenfolge sortiert in einer PDF-Datei zusammen und laden diese am Ende des Anmeldevorgangs über das Onlineformular hoch.

    • für das laufende Semester ausgestellte Studi

Online Verfahren

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 14.11.2023

Kontakt

Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
06024 631492
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