VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 02.06.2022

Pflichten am eigenen Gehweg

Es ist soweit, es grünt, blüht und wächst überall. Leider auch an Stellen, an denen es nicht angebracht ist. Deshalb möchte ich an die Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 12.12.2012 der Gemeinde Westerngrund erinnern. Es besteht für alle Anwohner die Verpflichtung regelmäßig Gehwege, Bordsteinkanten, Regenrinnen sauber zu halten.

Diese Verordnung wurde nicht willkürlich erstellt. Leider wird dies von einigen nicht beachtet und verursacht durch das persönliche Anschreiben unnötig Kosten. Alle Ortsbewohner können durch die Mithilfe bei der Sauberhaltung  zu einem schönen Ortsbild und zum Allgemeinwohl beitragen. Außerdem ist es auch der erste Schritt um Schäden im Straßenkörper vorzubeugen. Schaden, der dadurch entsteht, führt zu unnötigen Kosten, die die Allgemeinheit zu tragen hat.

Im Übrigen möchte ich mich bei all denen recht herzlich bedanken, die in vorbildlicher

Weise zu unserem schönen Ortsbild beitragen.

Brigitte Heim
Bürgermeisterin

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