VG Schöllkrippen (Druckversion)
Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 20.05.2021

Freihalten von Uferbereich und Gräben – Grünschnitt gehört auf den Grünabfallplatz

 Grünschnitt
Grünschnitt

Achtung! Materialien, wie z.B. Äste, Paletten, Grünschnitt usw., gehören nicht an Bäche und Gräben. Von den meisten irrtümlicherweise als „völlig harmlos“ angesehen, kann es bei Starkregen durch die Ablagerungen zu Abflusshindernissen kommen. Bei Hochwasser besteht die Gefahr, dass sie ins Gewässer gelangen und Brücken und Durchlässe zusetzen. Ablagerungen an Gewässern wirken damit unseren Bemühungen entgegen, die Gräben und Durchlässe freizuhalten.

Deshalb hier die Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: der Grünschnitt gehört nicht hinter Hecken, Straßenrand, Bachnähe oder in den Wald, dies gibt kein schönes Bild und stellt einen hässlichen Anblick in unseren Ortsteilen dar. Die Gemeinde hält dafür den Grünabfallplatz bereit, bei dem Grünschnitt kostenlos entsorgt werden kann.

Ein herzliches Dankeschön an alle Bürger/innen, die mithelfen, unsere schöne Landschaft zu erhalten.

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