Artikel vom 14.01.2021
Abschlagsfälligkeit
Die Verwaltung erinnert an die Fälligkeit des Abschlags bei den Wasser- und Kanalgebühren am 31.01.2021.
Wir bitten um pünktliche Überweisung, um kostenpflichtige Mahnungen zu vermeiden. Bei erteilter Abbuchungserlaubnis erfolgt der Einzug vom Konto automatisch.
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