Winterdienst - parkende Fahrzeuge
Bitte darauf unbedingt achten - der Räum- und Streudienst benötigt eine Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern, besser noch einen halben Meter mehr. Ist dies nicht der Fall, kann es zu erheblichen Zeitverzögerungen kommen oder der Winterdienst entfallen. In einem Schadensfall könnte es rechtliche Folgen für den Autofahrer haben, der den Winterdienst behindert. Ein Appell an alle Fahrzeughalter ihre Fahrzeuge auf ihrem Grundstück zu parken. Fahrzeuge, die doch entlang öffentlicher Straßen parken, wenigstens so abzustellen, dass der Winterdienst ungehindert passieren kann.
Vielen Dank für Euer Verständnis und für Eure Mitverantwortung
Brigitte Heim
Bürgermeisterin
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