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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 16.11.2021

Informationen zu CORONA

Auf der Internetseite des Landkreises Aschaffenburg finden Sie aktuelle Informationen und Zahlen zur CORONA-PANDEMIE, immer wiederkehrende Fragen und deren Antworten, Testangebote, Pressemitteilungen und auch Informationen zum Impfen.

Hier gehts weiter zur Internetseite des Landkreises Aschaffenburg

 

Impfzentrum Hösbach

Das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landkreis Aschaffenburg in Hösbach wird ab Dienstag, den 23. November wieder an fünf Tagen in der Woche öffnen und bis zu 500 Impfungen pro Tag mit vorheriger Terminvereinbarung anbieten können.

Öffnungszeiten sind von Dienstag bis Samstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Sonntags und montags ist das Impfzentrum geschlossen.


Eine Terminvereinbarung ist weiterhin online oder 0800/58 92 79 91 möglich.

Verhalten im Falle eines positiven Testergebnisses

Aufgrund der steigenden Corona-Erkrankungen in Stadt und Landkreis Aschaffenburg wird darauf hingewiesen, dass Personen, die nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind, sich bereits mit Erhalt des Ergebnisses sofort selbst in Quarantäne begeben müssen.

Corona-infizierte Personen bekommen für den Zeitraum ihrer häuslichen Absonderung eine schriftliche Anordnung vom Gesundheitsamt. Dies nimmt derzeit einige Zeit in Anspruch. Die Anordnung ersetzt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese erhalten Erkrankte nur bei ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin.

Das Gesundheitsamt wird vom Hausarzt oder vom Testlabor automatisch über alle positiven PCR-Testergebnisse informiert. Eine zusätzliche, eigenständige Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ist deshalb nicht erforderlich.

Bei symptomatisch erkrankten Personen, wenn also Krankheitszeichen wie beispielsweise Husten, Schnupfen oder Fieber auftreten, endet die Absonderung frühestens 14 Tage nach Symptombeginn – sofern sie seit mindestens 48 Stunden überwiegend symptomfrei sind. Bei Erkrankten, die keine Symptome aufweisen, endet die Absonderung frühestens 14 Tage nach dem Nachweis des Erregers. Für geimpfte infizierte Personen, die keinerlei Symptome haben, endet die Absonderung nach einem negativen PCR-Test, der frühestens 7 Tage nach dem ersten positiven PCR-Nachweis
durchgeführt werden kann.

Kostenlose Schnelltestungen für Jedermann

Ab sofort werden an der Teststrecke des Gesundheitsamtes auf dem Volksfestplatz wieder kostenlose Schnelltests für jedermann angeboten. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Eine Online-Terminvereinbarung für Schnelltests ist hier möglich.

Laut der Testverordnung des Bundes haben alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests (PoCTests). Außerdem haben Schwangere bis 31. März 2022 die Möglichkeit einer kostenlosen PCRTestung, sowohl in den lokalen Testzentren als auch bei Ärztinnen und Ärzten. Stillende und Personen mit einer medizinischen Kontraindikation können sich bis auf Weiteres mit einem PCR-Test kostenlos in einem lokalen Testzentrum testen lassen.

Termine für PCR-Tests an der Teststrecke auf dem Volksfestplatz können weiterhin telefonisch unter 06021/394-889 oder per E-Mail vereinbart werden.

Kontakt

Dörnsenbachstraße 10
63825 Westerngrund
06024 631490
06024 631492
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
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