Eine Einschränkung gibt es allerdings: Weil die Gemarkungsfläche kleiner sei als 400 Hektar, könne die Gemeinde nicht die geforderten, mindestens 50 Hektar als Flächenbeitrag zur Bildung einer Kernzone leisten. Eine Kernzone, so erklärte Müller, sei sozusagen die innere von drei Zonen, in die Biosphärenreservate aufgeteilt werden. In diesem Bereich soll sich die Natur möglichst ohne menschliche Einflüsse entwickeln. Die Kernzone sollte mindestes drei Prozent der Gesamtfläche des Biosphärenreservats umfassen.
Der Homepage unter https://www.biosphaere-spessart.de/ziele/ ist ferner zu entnehmen, dass die Kernzone umgeben wird von der Pflegezone. Diese soll unter anderem »extensiv genutzte Kulturlandschaften, die ein breites Spektrum verschiedener Lebensräume für eine Vielzahl naturraumtypischer Tier- und Pflanzenarten umfassen«, pflegen und erhalten. Pflege- und Kernzone sollen zusammen auf mindestens 20 Prozent der Gesamtfläche des Biosphärenreservats kommen. Die Entwicklungszone als dritte Zone umschließt die Pflegezone. Da sie einer nachhaltigen Entwicklung dienen soll, werden hier »alle Nutzungs- und Wirtschaftsformen umwelt-, natur- und sozialverträglich praktiziert«.
Auf Nachfrage aus den Reihen des Gremiums erklärte Müller weiter, dass für die Gemeinden keine Kosten entstehen sollen und sie Zuschüsse für Maßnahmen erhalten können. In einem Nationalpark, an den zuerst gedacht worden sei, gehe wegen der strengen Auflagen »gar nichts mehr«. In einem Biosphärenreservat dagegen bleibe im Grunde die Bewegungsfreiheit erhalten. Außer in der Kernzone, in der quasi die gleichen Vorgaben gelten würden wie in einem Nationalpark.
Hintergrund dieser Grundsatzentscheidung sind die Beschlüsse der Landkreise Aschaffenburg, Main-Spessart und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg, den Weg Richtung Biosphärenregion Spessart weiterzugehen. Als Basis dient das positive Ergebnis einer Machbarkeitsstudie, sodass nun zunächst das Interesse der Kommunen an einer Teilnahme abgeklopft werden soll.
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