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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Autor: Sirikit Wenzel
Artikel vom 04.02.2019

Flächennutzungsplan Änderung 5, Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr" und Sondergebiet "Seminarzentrum" der Gemeinde Wiesen

 Planentwurf i. d. F. vom 08.01.2019
Planentwurf i. d. F. vom 08.01.2019

Bekanntmachung über die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

In der Sitzung am 04.06.2018 wurden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlussmäßig behandelt.

Eine Überarbeitung des Änderungsentwurfes war aufgrund der Beschlüsse nicht erforderlich. Lediglich die Begründung war aufgrund der gefassten Beschlüsse fortzuschreiben/zu ergänzen.

In der Sitzung am 14.01.2019 hat der Gemeinderat Wiesen den Entwurf zum Flächennutzungsplan Änderung 5, Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ und Sondergebiet „Seminarzentrum“ i. d. F. vom 08.01.2019, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Planentwurf zum Flächennutzungsplan Änderung 5, „Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“ und Sondergebiet „Seminarzentrum“ i. d. F. vom 08.01.2019, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung, liegt in der Zeit von

Montag, 11.02.2019 bis einschließlich Freitag, 15.03.2019

im Dienstgebäude der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen, Marktplatz 1, 63825 Schöllkrippen, Bauamt, Ebene 4, Altbau Zimmer Nr. 42, sowie im Rathaus der Gemeinde Wiesen, Dr.-Frank-Straße 2, 63831 Wiesen, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Flächennutzungsplan, Änderung 5 verfügbar und liegen mit aus:

A. Umweltbericht mit folgenden Inhalt:

1. Einleitung
1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele des Bebauungs- und Grünordnungsplanes
1.2 Berücksichtigung umweltrelevanter Ziele aus vorliegenden Fachgesetzen und Fachplanungen
2. Auswirkungsprognose Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung.
2.1 Umweltmerkmale und derzeitiger Umweltzustand
2.1.1 Fläche
2.1.2 Boden und Wasser
2.1.3 Klima und Luft
2.1.4 Pflanzen und Tiere
2.1.5 Landschaftsbild
2.1.6 Natura 2000-Gebiete
2.1.7 Menschliche Gesundheit, Bevölkerung
2.1.8 Kultur- und sonstige Sachgüter
2.1.9 Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
2.1.10 Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie
2.1.11 Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen
2.1.12 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität
2.1.13 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes
3. Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen (einschließlich der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung)
4.1 Vermeidung von Verringerungsmaßnahmen

  • Schutzgut Fläche
  • Schutzgut Boden und Wasser
  • Schutzgut Pflanzen und Tiere

4.2 Kompensation
5. Anderweitige Planungsmöglichkeiten
6. Erhebliche nachteilige Auswirkungen
7. Methodik
8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
9. Zusammenfassung

B. Umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen:

  • Fachtechnische Stellungnahme Bauamt Landratsamt Aschaffenburg vom 25.04.2018 zur Ortsrandeingrünung
  • Fachtechnische Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde (Landratsamt Aschaffenburg) vom 19.04.2018 mit dem Hinweis auf die Geräuschimmissionen der Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“
  • Stellungnahme Regionaler Planungsverband vom 07.05.2019 mit dem Hinweis, dass der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung an die Zone II des Wasserschutzgebietes „Brunnen Biederfeld“ angrenzt
  • Stellungnahme der Kreisbrandinspektion Aschaffenburg vom 11.04.2018 zum abwehrenden Brandschutz und zur notwendigen Löschwasserversorgung
  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg vom 03.05.2018 mit dem Hinweis, dass die Anmerkungen in der Stellungnahme vom 03.05.2018 zum Bebauungsplan „An der Häg“ auch sinngemäß für die Änderung des Flächennutzungsplanes gelten
  • Stellungnahme Regierung von Unterfranken vom 26.04.2018 mit dem Hinweis, dass der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung an die Zone II des Wasserschutzgebietes „Brunnen Biederfeld“ angrenzt
  • Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt vom 02.05.2018 zu den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen

Während der Auslegungsfrist kann jedermann den Planentwurf nebst Begründung und Anlagen einsehen und Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Weiterhin wird gemäß § 4 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Diese Bekanntmachung sowie der Änderungsentwurf mit Begründung sind entsprechend des neu gefassten § 4 a Abs. 4 BauGB zusätzlich im Internet eingestellt. Da ein zentrales Internetportal des Landes, über welches der Abruf der Unterlagen ermöglicht werden soll, derzeit noch in Bearbeitung ist, sind die Daten hier während des in der Bekanntmachung genannten Zeitraums abrufbar.

Im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens behandelt die Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen personenbezogene Daten vertraulich und verarbeitet diese Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c Datenschutzverordnung (DSGVO). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, um eingehende Stellungnahmen prüfen und berücksichtigen zu können, sowie das Ergebnis der Prüfung im Anschluss mitteilen zu können, § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Wiesen, 25.01.2019

gez. Willi Fleckenstein
1. Bürgermeister

 

Flächennutzungsplan Änderung 5 im Entwurf i. d. F. 08.01.2019
Begründung im Entwurf i. d. F. 08.01.2019 (mit Umweltbericht)
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

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