Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, Beantragung einer Auskunft
Sie können eine Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen.
Beschreibung
Bei der zuständigen Handwerkskammer kann auf Antrag Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gewährt werden.
Hierzu muss hinsichtlich des Betriebs, zu dem eine Auskunft erwünscht wird, ein Antrag bei der hierfür zuständigen Handwerkskammer gestellt werden sowie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Voraussetzungen
Es muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der für den Betrieb zuständigen Handwerkskammer stellen hierin Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Betriebsleitung, Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer
- Handwerkskarte, Erhalt
- Handwerksrecht, Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung
- Handwerksrolle, Beantragung der Löschung der Daten
- Handwerksrolle, Beantragung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für die Eintragung
- Schwarzarbeit, Informationen zur Bekämpfung
- Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe, Anzeige