Artikel vom 07.02.2024
1. Änderung zur Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Westerngrund
Aufgrund des Art. 51 Abs. 4 und 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) erlässt die Gemeinde Westerngrund folgende Änderung zur Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Westerngrund (VORöStrG) i.d.F. vom 12.12.2012.
Zur Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter der Gemeinde Westerngrund (VORöStrG)